Willkommen bei der Online Anmeldung
Möchten Sie sich für einen Erholungsaufenthalt bei einem anderen Sozialwerk anmelden, nutzen Sie bitte das PDF-Formular.
Das Sozialwerk.Bund bietet bezahlbare Erholungsmöglichkeiten zur Erhaltung Ihrer Gesundheit und ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Um die Gemeinnützigkeit des Sozialwerk.Bund aufrecht zu erhalten, müssen nach den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) mindestens 2/3 aller Erholungsaufenthalte gemeinnützig vergeben werden. Wird diese Grenze nicht erreicht, ist die Gemeinnützigkeit des Sozialwerk.Bund gefährdet. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit würde u. a. bedeuten, dass die Übernachtungspreise sich durch die dann erfolgende Besteuerung erhöhen.
Das Sozialwerk.Bund ist durch die AO verpflichtet, die Erklärung über bestimmte persönliche Voraussetzungen bei der Anmeldung abzufragen, um den Anteil der gemeinnützigen Aufenthalte zu belegen.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:
- Eine Bestätigung der Erholungsbedürftigkeit der angemeldeten Personen (besonders wichtig bei der Vergabe zum jeweiligen Anmeldeschluss)
Diese Vorlage kann Ihr Arzt durch seine Unterschrift und Praxisstempel bestätigen.
Sollte diese nicht vorhanden sein, müssen Sie eine Vergleichsberechnung des Haushaltseinkommens (aller angemeldeten Personen) und des Nettovermögens mit den jeweils geltenden Regelsätzen des Bundessozialhilfegesetzes/§ 53 der Abgabenordnung durchführen.
- Liegt bei mitreisenden Personen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder ein ärztliches Attest vor, halten Sie die entsprechenden Dokumente bereit.
Alle Dokumente werden im Anschluss Ihrer Anmeldung hochgeladen.