Willkommen bei der Online Anmeldung
Möchten Sie sich für einen Erholungsaufenthalt bei einem anderen Sozialwerk anmelden, nutzen Sie bitte das PDF-Formular.
Das Sozialwerk.Bund ist von der Finanzbehörde als gemeinnütziger Verein anerkannt, weil es durch seine Tätigkeit die Allgemeinheit selbstlos unterstützt.
Voraussetzung ist hierfür, dass mindestens 2/3 aller Erholungsaufenthalte an Personen erbracht werden, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer
Erholungsbedürftigkeit oder ihres Haushaltseinkommens und Vermögens, die Anerkennung des Sozialwerk.Bund als gemeinnützige Einrichtung auch weiterhin sichern. Die dadurch erzielten Steuereinsparungen ermöglichen die günstigen Preise des Sozialwerk.Bund.
Anmeldungen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, werden im Rahmen unserer Sozialauswahl (Bearbeitungen zum Anmeldeschluss) bevorzugt behandelt.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:
- Eine Bestätigung der Erholungsbedürftigkeit der angemeldeten Personen (besonders wichtig bei der Vergabe zum jeweiligen Anmeldeschluss)
Diese Vorlage kann Ihr Arzt durch seine Unterschrift und Praxisstempel bestätigen.
Sollte diese nicht vorhanden sein, müssen Sie eine Vergleichsberechnung des Haushaltseinkommens (aller angemeldeten Personen) und des Nettovermögens mit den jeweils geltenden Regelsätzen des Bundessozialhilfegesetzes/§ 53 der Abgabenordnung durchführen.
- Liegt bei den reisenden Personen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder ein ärztliches Attest vor, halten Sie die entsprechenden Dokumente bereit.
Alle Dokumente werden im Anschluss Ihrer Anmeldung hochgeladen.