Familienförderung
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Eltern, besonders alleinerziehende Mütter oder Väter, stehen immer mehr vor der Situation, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu müssen. Nachbarn, Freunde oder Großeltern stehen heute auch kaum noch für gelegentliche Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Betreuung während der Ferien oder im Krankheitsfall ist dann nur durch die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen möglich, deren Inanspruchnahme hohe Kosten verursacht. Angebote staatlicher Träger sind kurzfristig nicht oder nur mit hohem organisatorischem Aufwand verfügbar.
Wir können Sie unterstützen wenn:
- ihr Kind oder ihre Kinder nicht älter als 10 Jahre ist/sind; nur bei einem besonders nachgewiesenen Betreuungsbedarf ist dies auch bei älteren Kindern möglich,
- eine kostenpflichtige Betreuung von mehr als 7 Tagen besteht,
- das Familieneinkommen sich im Rahmen der Regelsätze gem. § 27a SGB XII in Verbindung mit § 53 Abgabenordnung (AO) hält und
- die Mitgliedschaft im Sozialwerk.Bund zum Zeitpunkt der Betreuung seit mindestens einem Jahr besteht.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.