Notfallunterstützung
Startseite > Gesundheit und Soziales > Unterstützung & Förderung > Notfallunterstützung
Für unsere Mitglieder, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
Sie sollten länger als ein Jahr Mitglied sein
Ihre Notlage kann nicht mit anderen Mitteln, insbesondere solchen der dienstlichen Fürsorge, behoben werden.
Eine Notfallunterstützung kann einmalig (je Person oder Fall) bis zur Höhe von 3.000 € – auch als zinsloses Darlehen – bewilligt werden.
Ihr Antrag sollte die Art und den Umfang Ihrer Notlage darstellen und belegen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.