Neue Vorgabe für Überweisungen
Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025
Bei Überweisungen ist unbedingt der genaue Kontoinhaber-Name
Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e.V. oder alternativ Sozialwerk.Bund anzugeben.
Bei abweichenden oder unvollständigen Angaben weist das Überweisungsprogramm aufgrund der neuen „Verification of Payee“ (VoP)-Prüfung künftig darauf hin, dass der Empfängername nicht oder nur teilweise übereinstimmt.
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