Vorbereitung auf den Ruhestand 11|25

„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“

Veranstaltungsort

Haus Neuland, Bielefeld

Termin(e)

10.11. - 12.11.2025

Mitgliederpreis

100 Euro

Unterkunft mit Vollpension

Anmeldeschluss

31.07.2025

Nichtmitgliederpreis

Auf Anfrage

Unterkunft

Das moderne Bildungszentrum Haus Neuland liegt im Bielefelder Süden, direkt am Teutoburger Wald, mit guter Autobahnanbindung und kostenlosen Parkplätzen. Einzelzimmer Komfort, mit Duschbad und TV. WLAN ist im Haus verfügbar. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer und für Allergiker geeignet, einige sind zudem rollstuhlfreundlich.

Zielgruppe

Alle interessierten Arbeitnehmer/-innen vor dem Eintritt in den Ruhestand (maximal drei Jahre vorher).

Hinweis

Anerkannt als Bildungsurlaub in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Für Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Hessen und Baden-Württemberg kann die Anerkennung beantragt werden.
In Berlin leider nicht möglich. Für Teilnehmende gilt der Ort der Arbeitsstätte. Beamtinnen/Beamte teilweise Anerkennung als Sonderurlaub erforderlich.

Beschreibung

Hintergrund: Der Ruhestand bedeutet heute nicht mehr den Verlust von Kontakten und Lebendigkeit. Im Gegenteil, er bietet viele Möglichkeiten zur Bereicherung des Alltags. Neben den Chancen gibt es auch Herausforderungen.

Inhalte

Freuen Sie sich auf den Ruhestand? Haben Sie Pläne und Ideen für diese Lebensphase? Spüren Sie den Zauber der Veränderung oder plagen Sie Sorgen? In diesem Seminar können Sie Ihre Pläne schärfen, sich bewusst werden und Werkzeuge für einen gelungenen Übergang erhalten.

Der Austausch mit anderen hilft bei der Gestaltung dieses neuen Lebensabschnitts.

  • Gelingendes Altern in der Gesellschaft und für sich selbst
  • Gestaltung des neuen Lebensabschnitts
  • Patientenverfügungen, Vollmachten, Testamente
Voraussetzungen für Bildungsurlaub

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften richten sich nach dem Ort der Arbeitsstätte der Beschäftigten. Für Beamte und Tarifbeschäftigte der öffentlichen Verwaltung, auch des Bundes, sind unterschiedliche rechtliche Regelungen und landesrechtliche Vorschriften anzuwenden. Vereinfacht gesagt kann man festhalten: Bildungsurlaub ist dann möglich, wenn eine landesrechtliche Anerkennung eines Angebotes durch das jeweilige Land, in dem die Arbeitsstätte liegt, erfolgt ist. Weiterhin für Beamte ob die Sonderurlaubsverordnung erfüllt wird. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so ist die Gewährung von Bildungsurlaub durch den Arbeitgeber nicht möglich. Es ist daher empfehlenswert, die entsprechenden, anzuwendenden Regelungen genau zu prüfen. Aus der Tatsache, dass das Sozialwerk.Bund entsprechende Angebote bereithält, kann nicht geschlossen werden, dass damit auch automatisch die Gewährung von Bildungsurlaub verbunden wäre. Das Sozialwerk.Bund informiert nur über mögliche Angebote, unabhängig von den zuvor genannten Aspekten.
Bei Fragen zum Angebot von bildungsurlaubsfähigen Maßnahmen können Sie sich im konkreten Fall bezogen auf unser Angebot gerne an das Sozialwerk.Bund wenden. Alle Fragen zur grundsätzlichen Förderwürdigkeit der Angebote als solche sowie der anzuwendenden arbeits- oder dienstrechtlichen Regelungen müssen Sie mit Ihrer Beschäftigungsbehörde klären.

Seminarort

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Luftbild Haus Neuland
Gelbes Zimmer in Haus Neuland

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Kurzfristig frei gewordene Angebote:

Alatsee
Doppelzimmer | 16.06. – 23.06.2025
Hinterstein/Oberallgäu
Ferienwohnung mit Balkon Haus 5 | 28.06. – 11.07.25
Middelhagen/Rügen
Appartement bis 4 Pers. | 21.06.-28.06.25
Bella Italia – Gardasee
Mobilheim bis 6 Pers | 25.06.-05.07.25