Vorbereitung auf den Ruhestand 11|25
„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“
Unterkunft mit Vollpension
Anmeldeschluss
31.07.2025
Nichtmitgliederpreis
Auf Anfrage
Unterkunft
Zielgruppe
Hinweis
In Berlin leider nicht möglich. Für Teilnehmende gilt der Ort der Arbeitsstätte. Beamtinnen/Beamte teilweise Anerkennung als Sonderurlaub erforderlich.
Beschreibung
Hintergrund: Der Ruhestand bedeutet heute nicht mehr den Verlust von Kontakten und Lebendigkeit. Im Gegenteil, er bietet viele Möglichkeiten zur Bereicherung des Alltags. Neben den Chancen gibt es auch Herausforderungen.
Inhalte
Freuen Sie sich auf den Ruhestand? Haben Sie Pläne und Ideen für diese Lebensphase? Spüren Sie den Zauber der Veränderung oder plagen Sie Sorgen? In diesem Seminar können Sie Ihre Pläne schärfen, sich bewusst werden und Werkzeuge für einen gelungenen Übergang erhalten.
Der Austausch mit anderen hilft bei der Gestaltung dieses neuen Lebensabschnitts.
- Gelingendes Altern in der Gesellschaft und für sich selbst
- Gestaltung des neuen Lebensabschnitts
- Patientenverfügungen, Vollmachten, Testamente
Voraussetzungen für Bildungsurlaub
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften richten sich nach dem Ort der Arbeitsstätte der Beschäftigten. Für Beamte und Tarifbeschäftigte der öffentlichen Verwaltung, auch des Bundes, sind unterschiedliche rechtliche Regelungen und landesrechtliche Vorschriften anzuwenden. Vereinfacht gesagt kann man festhalten: Bildungsurlaub ist dann möglich, wenn eine landesrechtliche Anerkennung eines Angebotes durch das jeweilige Land, in dem die Arbeitsstätte liegt, erfolgt ist. Weiterhin für Beamte ob die Sonderurlaubsverordnung erfüllt wird. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so ist die Gewährung von Bildungsurlaub durch den Arbeitgeber nicht möglich. Es ist daher empfehlenswert, die entsprechenden, anzuwendenden Regelungen genau zu prüfen. Aus der Tatsache, dass das Sozialwerk.Bund entsprechende Angebote bereithält, kann nicht geschlossen werden, dass damit auch automatisch die Gewährung von Bildungsurlaub verbunden wäre. Das Sozialwerk.Bund informiert nur über mögliche Angebote, unabhängig von den zuvor genannten Aspekten.
Bei Fragen zum Angebot von bildungsurlaubsfähigen Maßnahmen können Sie sich im konkreten Fall bezogen auf unser Angebot gerne an das Sozialwerk.Bund wenden. Alle Fragen zur grundsätzlichen Förderwürdigkeit der Angebote als solche sowie der anzuwendenden arbeits- oder dienstrechtlichen Regelungen müssen Sie mit Ihrer Beschäftigungsbehörde klären.
Seminarort

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