Mitgliedschaft-test im Sozialwerk.Bund

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft?

Wer kann Mitglied im Sozialwerk.Bund werden?

Aktive und ehemalige Beschäftigte der Verfassungsorgane des Bundes, der obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden sowie der überwiegend vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen.

Mitgliedsbeitrag: 42 Euro (Auszubildende 21 Euro) pro Jahr 

In diesen Übersichten können Sie sehen ob Ihre Behörde oder Ihre Einrichtung dabei ist und auch zu unserem Betreuungsbereich gehört.

Sollten Sie Ihre Behörde oder Einrichtung hier nicht finden wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder per Mail an uns.

Desweitern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Fördernden Mitgliedschaft für Landes- und Kommunalbeschäftigte für 72 Euro, die jedoch nicht alle Leistungen beinhaltet. Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Sozialwerk.Bund - dabei sein lohnt sich - Logo

Mitgliedsbeitrag als Spende abzugsfähig

Der Mitgliedsbeitrag für das Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e. V. (Sozialwerk.Bund) ist im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften steuerlich absetzbar. Das Sozialwerk.Bund ist gemäß letztem Feststellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden II vom 07.01.2019 unter der Steuernummer 43 250 86161 steuerbefreit. Vereinfachter Spendennachweis: Bei Beträgen unter 300,- EUR (seit 01.01.2021) gilt ein vereinfachter Spendennachweis. Die Unterlagen müssen nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt beigefügt werden. Sie sind nur auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen. Dafür bitte die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahren.

Neumitglieder können gewinnen

Ein Gewinn für Sie als Neumitglied sind die Leistungen unseres Vereins auf jeden Fall. Zusätzlich haben Sie noch diese Gewinn-Chance: Jedes Jahr verlosen wir unter allen Neumitgliedern, die im Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eingetreten sind, 20 Wertgutscheine zu je 150,- Euro für die Familien-/Erwachsenenerholung. Der Gutschein ist anrechenbar auf den Reisepreis für den Aufenthalt in einer Erholungseinrichtung des Sozialwerk.Bund außerhalb der Ferienzeit.

Mitglieder werben Mitglieder

Nur gemeinsam sind wir stark! Unsere Mitglieder und deren Beiträge (steuerlich absetzbar) sind die Basis für die Arbeit unseres Sozialwerkes. Nur durch die Mitgliedsbeiträge, die rund 30 % der Gesamteinnahmen ausmachen, ist es dem Sozialwerk.Bund möglich, seine vielfältigen Angebote und Leistungen der Familien-/Erwachsenen- sowie Kinder-/Jugenderholung aber auch Seminare oder Förderung von Interessensgruppen anzubieten und diese vor allem auch finanziell zu bezuschussen.

Werben Sie neue Mitglieder und erhalten Sie je Neumitglied eine Barprämie von 10,- Euro.
Hierfür ist es erforderlich, dass das Neumitglied in seiner Beitrittserklärung Ihren Namen und Ihre Bankverbindung angibt. Voraussetzung, Sie selbst sind mindestens einen Monat Mitglied bei uns.

Mitgliedsbeitrag als Spende steuerlich absetzen – Erklärung –

Mitglied im Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e. V. können werden:

  1. Alle Beschäftigte und Ruheständler der Verfassungsorgane des Bundes sowie der obersten Bundesbehörden mit den ihnen nachgeordneten Behörden. Mindestbeitrag jährlich: 42 € (Auszubildende: 21 €)
  2. Alle Beschäftigte und Ruheständler der kooperierenden, überwiegend vom Bund, institutionell geförderten Einrichtungen.
    Mindestbeitrag jährlich: 42 € (Auszubildende: 21 €)
  3. Alle Beschäftigte und Ruheständler der nicht kooperierenden, überwiegend vom Bund, institutionell geförderten Einrichtungen.
    Mindestbeitrag jährlich: 49,80 € (Auszubildende: 28,80 €)
  4. Alle Beschäftigte und Ruheständler der kooperierenden, überwiegend vom Bund, institutionell geförderten Einrichtungen.
    Mindestbeitrag jährlich: 42 € (Auszubildende: 21 €)
  5. Geschiedene Ehegatten und hinterbliebene Lebenspartner, sowie aus dem Betreuungsbereich ausgeschiedener Mitglieder (nicht Ruheständler)
    der unter 1. und 2. genannten Personen.
    Mindestbeitrag jährlich: 54 €
  6. Beschäftigte im öffentlichen Dienst des nicht in 1. und 2. genannten Personenkreises als „Fördernde Mitglieder*“. Dieser Personenkreis kann ausschließlich Angebote und Leistungen der Familien- und Erwachsenenerholung und nicht bundeszuschussberechtigte Angebote in Anspruch nehmen.
    Mindestbeitrag jährlich: 72 €

Für den Erwerb der Fördernden Mitgliedschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Die oder der Antragsteller*in muss zur Antragsstellung eine direkte Beschäftigung beim Land oder Kommune nachweisen.
2. Die oder der Antragsteller*in muss sich ausdrücklich zu den Aufgaben und Zielen unseres Sozialwerks bekennen und es durch einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 72,00 € jährlich unterstützen wollen.

* Fördernde Mitgliedschaft im Sozialwerk.Bund
Personen, die diese Form der Mitgliedschaft beantragen, können nur Leistungen und Angebote der Familien- und Erwachsenenerholung – zum Mitgliedspreis – in Anspruch nehmen. Alle weiteren Angebote, wie z.B.  Kinder- und Jugenderholung, Seminare etc. können ausschließlich zu den Nichtmitgliederkonditionen genutzt werden. Die Teilnahme am Angebot EGYM-Wellpass ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind mit der Aufnahme keinerlei aktiven und passiven Vereinsrechte verbunden.

Durch die Mitgliedschaft im Sozialwerk.Bund können Sie im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bundessozialwerke auch die Angebote der Familien- und Erwachsenenerholung der Partnersozialwerke nutzen – weitere Informationen zur AG Sozialwerke.

Der Mitgliedsbeitrag für das Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e. V. (Sozialwerk.Bund) ist im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften steuerlich absetzbar.

Das Sozialwerk.Bund ist gemäß letztem Feststellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden II vom 07.01.2019 unter der Steuernummer 43 250 86161 steuerbefreit.

Vereinfachter Spendennachweis:

Bei Beträgen unter 300,- EUR (seit 01.01.2021) gilt ein vereinfachter Spendennachweis.

Die Unterlagen müssen nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt beigefügt werden. Sie sind nur auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen. Dafür bitte die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahren.

Ein Gewinn für Sie als Neumitglied sind die Leistungen unseres Vereins auf jeden Fall. Zusätzlich haben Sie noch diese Gewinn-Chance:

Jedes Jahr verlosen wir unter allen Neumitgliedern, die im Zeitraum vom 01.01. – 31.12. eingetreten sind, 20 Wertgutscheine zu je 150,- Euro für die Familien-/Erwachsenenerholung.

Der Gutschein ist anrechenbar auf den Reisepreis für den Aufenthalt in einer Erholungseinrichtung des Sozialwerk.Bund außerhalb der Ferienzeit.

Nur gemeinsam sind wir stark! Unsere Mitglieder und deren Beiträge (steuerlich absetzbar) sind die Basis für die Arbeit unseres Sozialwerkes. Nur durch die Mitgliedsbeiträge, die rund 30 % der Gesamteinnahmen ausmachen, ist es dem Sozialwerk.Bund möglich, seine vielfältigen Angebote und Leistungen der Familien-/Erwachsenen- sowie Kinder-/Jugenderholung aber auch Seminare oder Förderung von Interessensgruppen anzubieten und diese vor allem auch finanziell zu bezuschussen.

Werben Sie neue Mitglieder erhalten Sie je Neumitglied eine Barprämie von 10,- Euro.

Hierfür ist es erforderlich, dass das Neumitglied in seiner Beitrittserklärung Ihren Namen und Ihre Bankverbindung angibt.

Anfrage

Senden Sie uns hier Ihre Anfrage zur Buchung einer Unterkunft

Logo Sozialwerk.Bund
Logo Sozialwerk.Bund

Link Anfrage

Füllen Sie unten stehende Felder aus und wir senden Ihnen gerne den Link zu den Angeboten von berge & meer.

Logo Sozialwerk.Bund
Logo EGYM Wellpass

Wir senden Ihnen gerne weitere Informationen sowie den Preis für die Nutzung von EGYM Wellpass zu. Einfach unten stehende Felder ausfüllen. Wichtig - Eine Anmeldung bei Wellpass ist nur für Mitglieder des Sozialwerk.Bund möglich.

Logo Sozialwerk.Bund
Logo EGYM Wellpass

Füllen Sie unten stehende Felder aus und wir senden Ihnen gerne den Anmeldelink für EGYM Wellpass. Wichtig - Eine Anmeldung bei Wellpass ist nur für Mitglieder des Sozialwerk.Bund möglich.

Kurzfristig frei gewordene Unterkünfte:

Cisano MH bis 6 Pers. 02.06.-09.06.23.
Kellenhusen App. bis 4 Pers. 03.06.-17.06.23
Zernsdorf Bung. bis 6 Pers. 10.06.-24.06.23
Cisano MH bis 6 Pers. 18.06.-23.06.23
Prora/Rügen MH bis 6 Pers. 08.07.-15.07.23