Die Beitragshöhe wird von der Hauptversammlung festgelegt. Bundesbeschäftigte, Beschäftigte in bezuschussten Einrichtungen des Bundes und
Beschäftigte der THW-Helfervereinigung zahlen einen Mindestbeitrag von 42 € (Auszubildende 21 €) jährlich.
Beschäftigte auf Landes- und Kommunalebene zahlen einen Mindestbeitrag von 72 €.
Sonstige Mitglieder 54€.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. erfolgen. Diese muss spätestens bis zum 30.09. schriftlich bei der Hauptgeschäftsstelle des Sozialwerk.Bund in Wiesbaden vorliegen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte geben Sie Ihre Kontodaten ein.